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Softwarelösungen für
die öffentliche Hand

Unsere Mission

Wir sind der kompetente IT-Partner für den öffentlichen Sektor. Seit 2018 sind wir offizieller Partner der Landesregierung NRW und unterstützen Kommunen, Kreise und öffentlich Einrichtungen bei der Realisierung des Onlinezugangsgesetztes (OZG). Dieses regelt, dass alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital für Bürger:innen erreichbar sind. Von der strategischen Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe sowie dem Betrieb und der Qualitätssicherung – wir erarbeiten dazu „Ende-zu-Ende“-Konzepte und decken alle Leistungsphasen dieser Public-Projekte ab. Immer mit dem Ziel: Den öffentlichen Sektor mit Software-Lösungen und Software-Architekturen zu revolutionieren. Und damit haben wir Erfolg: Dank unserer Software können so bereits Wohngelder und Sozialhilfen digital beantragt werden – das macht uns stolz und es geht weiter.
Unsere Mission

Wir unterstützen
Kommunen bei der
Realisierung des OZG.

Was wirklich zählt

Zahlen & Fakten

0
OZG-Leistungen in Umsetzung
0
Projekte in vier Jahren
0
OZG-Leistungen realisiert
0
Expert:innen
Individuelle Lösungen für den
öffentlichen Sektor

Unsere Leistungen

Unsere Lösungen sind integrale Bausteine für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Wir integrieren verschiedene Fachverfahren und IT-Systeme. Damit lösen wir die Herausforderungen typischer heterogener IT-Landschaften. Die von uns entwickelte Software-Architektur und das Leistungsprofil sind dabei übertragbar und als Standard beliebig skalierbar. Auch der Datenschutz steht für uns im Vordergrund: Unsere Softwarelösungen vereinen Behörden und Unternehmensanforderungen gemäß DSGVO.

Schritt I

Stakeholder identifizieren und einbinden

Schritt II

Konzeption und Architektur

Schritt III

Konformität mit Datenschutz herstellen

Schritt IV

Umsetzen / Programmieren / Testen / Go-Live

Schritt V

Ende-zu-Ende Überwachung und Betrieb

Schritt VI

IT-Sicherheitskonzept und Qualitätsmanagement

  • Integrale Bausteine für die Umsetzung des OZG
  • Übertragbare Software-Architektur
  • Signifikante Kostenvorteile bei neuen Fach-Verfahren sowie dem Software-Betrieb
  • Als Standard beliebig skalierbar
  • Niedrige Fehleranfälligkeit
  • Hoher Datenschutz gemäß DSGVO
  • Unsere Lösungen nutzen die Standards des IT-Planungsrats und sind EfA (Einer für Alle) konform
Digitalisierung der Verwaltung

FAQ

Mit dem Onlinezugangsgesetz – kurz: OZG– hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, welches den digitalen Behördenzugang für Bürger:innen ermöglichen soll. Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen für die Bürger:innen (z.B. Wohngeldantrag, Sozialhilfeantrag, Heilberufsausweis, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, …) sollen anhand von Verwaltungsportalen zu Verfügung gestellt werden. Wir helfen bei der Umsetzung der nötigen Software.

Unter EfA versteht man “Einer für Alle”. Dabei wird eine Verwaltungsleistung zentral entwickelt, betrieben und für andere Länder zur Nachnutzung bereitgestellt. Bei der Umsetzung ist zu beachten, dass die Schnittstellen konform zum IT-Planungsrat und der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) entwickelt werden. Hierfür sollen die Standards XTA 2 und OSCI genutzt werden, um die bestehenden Landesinfrastrukturen standardisiert anzubinden.

Ein Fachverfahren ist eine Software, die von Behörden und Sachbearbeiter:innen eingesetzt wird, um die Geschäftsprozesse digitalisiert abzuwickeln.

Wir nutzen Industriestandards in Form von Message Broker Technologien für den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern, Behörden, Kommunen und Fachverfahren. Dabei werden die vorgegebenen Standards durch den IT-Planungsrat beachtet. Unsere Lösungen sind hoch performant, hoch verfügbar, sicher, skalierbar und nachnutzbar.

Unter GPO versteht man eine Geschäftsprozessoptimierung. Die Optimierung von Geschäftsprozessen und der elektronische Zugang zur Verwaltung wird im EGovG (E-Govourmentsgesetz) geregelt.

Weitere Informationen zu unseren Zertifizierungen und Standards in der Softwareentwicklung.
Noch Fragen?

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